3. Säule Grenze

Auswirkungen des neuen Gesetzes vom 1. Januar 2021

Jetzt ist es All-In oder gar nicht!

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1. Januar 2021

Neues Gesetz 3. Säule Grenzgänger 2021

Nun ist es offiziell: Seit dem 1. Januar 2021 ist das Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens für Grenzgänger in Kraft getreten. Dieses Gesetz hat Auswirkungen auf die Besteuerung von Grenzgängern.

Eine der großen Neuerungen wird sein, dass es für einige überhaupt nicht mehr möglich sein wird, ihre 3. Säule Grenzgänger abzuziehen, während es für andere berechtigte Personen diesmal möglich sein wird, die maximalen Abzüge der 3. Säule 3A Grenzgänger durch die 3. Säule B Grenzgänger und eine sogenannte “Quasi-Residenten“-Steuererklärung zu erhöhen.

Lassen Sie uns gemeinsam aufschlüsseln, wie sich dieses Gesetz auf Sie auswirken wird.

Gesetz vom 1. Januar 2021

Am 11. April wurde schließlich die Entscheidung bekannt gegeben: Die 3. Säule für Grenzgänger wird ab dem 01.01.2021 nicht mehr steuerfrei sein (abgesehen von einigen Sonderfällen).
Dies mag wie ein harter Schlag für Grenzgänger erscheinen, da der Steuerabzug ein zusätzlicher Pluspunkt für die dritte Säule der Grenzgänger war und eine echte Ersparnis darstellte.
Glücklicherweise gibt es eine Lösung für Grenzgänger, die diesen Steuervorteil gerne behalten würden. Sie können sich nämlich dafür entscheiden, den Status eines Quasi-Ansässigen anzunehmen und somit wie in der Schweiz ansässige Personen besteuert zu werden. Achten Sie jedoch auf zwei Punkte: Sind Sie für den Quasi-Residentenstatus geeignet? Ist dieser Status für Sie vorteilhafter oder nicht?
Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie das System funktioniert.

3. Säule 3A

Was ist der Quasi-Residentenstatus?

Der Quasi-Residentenstatus ist die Abgabe einer Steuererklärung, die mit der eines Schweizers identisch ist. Es ermöglicht also anstelle einer Quellenbesteuerung den Abzug der tatsächlichen Kosten durch Ausfüllen einer Steuererklärung. Auf diese Weise kann der quasi-residente Grenzgänger bestimmte Kosten absetzen, z. B. seine Reisekosten, Einzahlungen in die dritte Säule A und die dritte Säule B etc. Dies geschieht durch einen Antrag auf Berichtigungen der Quellensteuer (den man bis zum 31. März für das vorangegangene Steuerjahr an das Finanzamt richten muss).

Unter welchen Bedingungen kann man diesen Status in Anspruch nehmen?

Um diesen Status in Anspruch nehmen zu können, müssen Grenzgänger Folgendes haben
90 % ihrer Einkünfte, die aus der Schweiz stammen. Diese Einkünfte umfassen :

  • Bruttoarbeitseinkommen :
    Löhne, Prämien/Boni, Zulagen
  • Einkünfte aus Immobilien und beweglichem Vermögen :
    Bruttowert von Mietobjekten, Zinsen für Konten…
  • Renten, Pension, Ruhestand
  • Leistungen: Wohngeld, Kindergeld, Arbeitslosengeld…

Achtung

Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass es nicht für jeden von Vorteil ist, einen Quasi-Status zu haben. Wenn die neu berechnete Steuer nämlich höher ist als die ursprüngliche Quellensteuer, muss der Quasi-Ansässige die Differenz nachzahlen . Es ist daher ratsam, eine Simulation von einem Steuerexperten durchführen zu lassen, um sicherzustellen, dass der Quasi-Residentenstatus Ihre Steuern wirklich optimiert.

ziehen Sie auch die freie 3. Säule 3B ab

Für Genfer Grenzgänger ist es jetzt möglich, auch den Freie 3. Säule.
Hier sind die Steuerabzüge für den Kanton Genf:
Alleinstehende Person: chf 2’200.- / Jahr
Verheiratetes Paar: chf 3’300.- / Jahr
Pro Kind: chf 900.- / Jahr

Finden Sie heraus, welche Vorteile die 3. Säule Grenzgänger 2021 bietet.

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