Die dritte Säule 3A im Jahr 2025

Was ist eine 3. Säule 3A?

Die dritte Säule 3A ist eine sehr einfache Vorsorgelösung, bei der Geld (zwischen CHF 100.- und CHF 604.- pro Monat) für den Ruhestand oder Vorruhestand, für den Kauf eines Eigenheims oder für die Selbstständigkeit angespart wird. Es wird entweder bei einer Bank oder einer Versicherung abgeschlossen, und beide haben ihre Vorteile.

Was macht die 3. Säule 3A so attraktiv? (66% der Erwerbstätigen besitzen sie)

Der Hauptvorteil der dritten Säule 3A ist, dass das Geld, das Sie auf diese Weise zurücklegen, von der Steuer abgesetzt werden kann. Sie können also maximal CHF 7’258.- / Jahr abziehen, wenn Sie angestellt sind, oder CHF 36’288.- / Jahr, wenn Sie selbstständig sind.

Im Durchschnitt erhält ein Rentner in der Schweiz nur zwischen 50% und 60% seines letzten Einkommens, was uns dazu veranlasst, für zusätzliche Ersparnisse zu sorgen, wenn wir unseren Lebensstandard im Ruhestand nicht senken wollen. Dies gilt umso mehr, als wir immer länger leben.

Wenn du deine 3. Säule-Lösung gut wählst, kannst du für dein zurückgelegtes Geld ausgezeichnete jährliche Renditen erzielen. Was, im Laufe der Jahre einen exponentiellen Gewinn für Ihre Ersparnisse darstellt.

Was sind die Vorteile der 3. Säule 3A in der Bank?

Der Hauptvorteil der Bank ist, dass du jedes Jahr den Betrag, den du zurücklegen möchtest, selbst wählst, je nachdem, was du in dem Jahr zur Verfügung hast, und dir somit große Freiheit lässt.

Bei einer Bank hat es keine negativen Auswirkungen, wenn Sie Ihre dritte Säule 3A nach nur wenigen Jahren abheben, da es weder eine Verpflichtung zur Höhe des Betrags noch eine Garantie gibt (natürlich müssen Sie die Abhebungsbedingungen erfüllen, um das Geld abheben zu können).

Empfohlen für: instabile oder unsichere finanzielle Situationen und für die dritte Säule mit einer Spardauer von weniger als 10 Jahren.

Welche Vorteile bietet die 3. Säule 3A in der Versicherung?

Bei einer Versicherung verpflichten Sie sich zu einem festen monatlichen oder jährlichen Betrag.
Dadurch erhalten Sie eine Vertragsgarantie.  des Mindestbetrags, den Sie erhalten, wenn Sie Ihre dritte Säule abheben. Dieser Betrag wird auch im Falle katastrophaler Finanzmärkte oder eines Konkurses des Unternehmens garantiert. Sie können auch auf diese Garantie verzichten, um die potenzielle Rendite zu erhöhen und das Risiko zu akzeptieren.

Die Versicherungen bieten Ihnen eine Lebensversicherung die an Ihre dritte Säule gebunden ist. Damit können Sie natürlich Ihrer Familie auch im Todesfall finanzielle Sicherheit bieten, aber auch die Banken bei einem geplanten gemeinsamen Immobilienkauf beruhigen.

Die Versicherungen bieten Ihnen auch eine Befreiung von der Prämienzahlung im Falle einer Arbeitsunfähigkeit an. Diese schützt Sie vor einem gesundheitlichen Vorfall, der Sie am Arbeiten hindert, und sorgt dafür, dass Ihre dritte Säule in einem solchen Fall bis zur Pensionierung (oder Genesung) „kostenlos“ weiter gefüllt wird.

Sie können Ihre Lösung auch um eine Rente (in der Regel zwischen 10.000 und 30.000 CHF pro Jahr) erweitern, die Sie erhalten würden, wenn Sie Ihren Beruf aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr ausüben könnten, und die die AHV ergänzen und deren Lücken schließen würde.

Bei Versicherungen kann das Geld aufgrund der Verpflichtung, die Sie mit dem Versicherer eingehen, effizienter auf lange Sicht investiert werden   .
Dies hat zur Folge, dass Versicherungslösungen nach etwa 15 Jahren höhere Renditen als die der Banken aufweisen, selbst im Vergleich zu deren riskantesten Lösungen.

Empfohlen für: stabile finanzielle Situationen und die dritte Säule mit einer Spardauer von 15 Jahren oder mehr.

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Wie vergleiche ich die 3a-Rentenversicherung? Säule 3A-Angebote?

In der Schweiz soll es etwa 150 verschiedene Angebote der dritten Säule geben, und sie alle haben unterschiedliche Projektionen und Besonderheiten.

Um Ihnen zu helfen, haben wir einen neutralen und persönlichen Vergleichsrechner entwickelt, der auf einem schnellen Online-Fragebogen basiert.

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Vergleichen Sie die Lösungen für 3. Säulen unter 41 Partnergesellschaften

Julia Raju
Julia Raju
30. Januar 2025
Vielen Dank für die Existenz dieser Organisation, die von großem öffentlichen Interesse sein sollte, wenn man die verschiedenen Anlagemöglichkeiten in der Schweiz bedenkt...

Nochmals vielen Dank, Herr Hamo, vielen Dank, Sparta Group.

Weiterhin viel Erfolg.
Victor Lions
Victor Lions
29. Januar 2025
Xavier hört zu, erklärt klar und effektiv.

Ich empfehle es!
Farmin Qiu
Farmin Qiu
20. November 2024
Ich habe diesen Service genutzt, um mich über die dritte Säule beraten zu lassen und würde ihn auf jeden Fall weiterempfehlen.

Ich habe mich mit David in Verbindung gesetzt, der sehr transparent und effizient war.

Ich mag seinen Stil und schätze seine Zeit.
Denis Thioly
Denis Thioly
15. November 2024
Sehr geehrter Herr Marchand,

Ich danke Ihnen für Ihre sehr effiziente und schnelle Arbeit

Ihre Freundlichkeit und Ihre positive Stimmung werden sehr geschätzt.

Mit freundlichen Grüßen. Denis Thioly
V T
V T
7. November2024
Ich habe meine Vereinbarung mit der Unterstützung von Herrn David Bolognesi abgeschlossen.

Immer bereit, Unterstützung und weitere Erklärungen zu geben.
Vincent David
Vincent David
21. Oktober 2024
Herr Xavier Hamo von Sparta Group hat mich sehr gut beraten.

Seine Erklärungen waren klar und verständlich.
Geoffrey Soussi
Geoffrey Soussi
8. Oktober 2024
Herr Gaëtan Pembele hat mich sehr gut beraten und mich zu den verschiedenen Aspekten der dritten Säule geführt.

Er war eine unverzichtbare Hilfe und vermittelt das Vertrauen und die Sympathie, die ich von einem Berater erwarten kann.
Rashmi Chopra
Rashmi Chopra
8. August 2024
Hervorragend und vertrauenswürdig, ich empfehle Herrn David Bolognesi wärmstens.

Ich habe noch nie einen diplomatischeren, kompetenteren und fleißigeren Fachmann in diesem Bereich gesehen als ihn.
Jessica Esteves
Jessica Esteves
28. Juni 2024
Ich empfehle Herrn Pembele gerne als Vorsorgeberater.

Ich habe seine Verfügbarkeit und Reaktionsfähigkeit sehr geschätzt.
Karolane Saint-Félix
Karolane Saint-Félix
9. Mai 2024
Ein ausgezeichneter Service! Ich empfehle es weiter!

Persönliche Betreuung und schnelle Ausführung. Ich bin begeistert!

Vielen Dank für alles, Xavier 🙂
Albert G. Baliarda
Albert G. Baliarda
29. Dezember 2023
All dies war kostenlos, obwohl die Endprodukte, an denen ich interessiert war, nicht die der Sparta Gruppe waren.

Ich würde ihren Service auf jeden Fall weiterempfehlen.
Simone Curtet
Simone Curtet
30. April 2024
Freundlichkeit und Kompetenz fassen den Austausch und die Ratschläge zusammen, die ich von Xavier erhalten habe.

Vielen Dank.
Albert G. Baliarda
Albert G. Baliarda
29. Dezember 2023
Mir wurde angeboten, nach einer Simulation, die ich selbst auf der Website durchgeführt hatte, eine persönliche, unabhängige und kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen, und genau das bekam ich auch.
Biofa aka
Biofa aka
8. Dezember 2023
Vielen Dank für Gaetans Ratschläge, die für meine finanzielle Zukunft sehr wertvoll waren.

Ich empfehle die Dienste von SpartaGroup wärmstens.
Biofa aka
Biofa aka
8. Dezember 2023
Super, sehr hilfreich und sehr netter Gesprächspartner
Drbi 77
Drbi 77
7. Dezember 2023
Super, effiziente Beratung ohne in die eine oder andere Richtung zu drängen, zuhörend und zuverlässig
J M
J M
2. Dezember 2023
Große Erfahrung im Gespräch mit D. Bolognesi. Sehr professionelle und einfache Beratung. Danke!
Blanco Juan
Blanco Juan
25. November 2023
Eine eigentlich neutrale Beratung durch David, ohne zu versuchen, etwas zu drängen, auf meine Situation zugeschnitten. Sehr geschätzt.
Blanco Juan
Blanco Juan
25. November 2023
Herausragende Broker ... Das ist bemerkenswert! Ein großes Dankeschön für Ihre wertvollen Ratschläge, Ihre Professionalität ehrt Sie!
Tarkhovski
Tarkhovski
20. November 2023
Hervorragende Beratung, die Erklärungen von Herrn Hamo waren sehr klar und relevant für meine Situation und meine Bedürfnisse.
Joana R. Ribeiro
Joana R. Ribeiro
13. November 2023
Ich empfehle absolut für klare Erklärungen, transparente und persönliche Ratschläge für die Vorbereitung eines Vorsorgeplans. ...
Aurélie Chalverat
Aurélie Chalverat
11. November 2023
Ich wurde von Herrn Hamo bezüglich meiner dritten Säule sehr gut beraten. Die geführten Gespräche waren herzlich und konstruktiv und berücksichtigten stets meine spezifischen Bedürfnisse. ...
Alvise Cenere
Alvise Cenere
4. November 2023
Ich habe diesen Service genutzt, um mich über die dritte Säule beraten zu lassen, und ich würde sie auf jeden Fall weiterempfehlen. Ich nahm Kontakt zu David auf, der sehr transparent und effizient war und mir einen klaren Überblick über die Möglichkeiten gab, die sich mir boten.
Irène Overney
Irène Overney
18. Oktober 2023
Die Berater sind sehr reaktionsschnell und mit den verschiedenen Optionen und Einschränkungen je nach Profil ihrer Kunden bestens vertraut. Ich empfehle ihre Dienste wärmstens.

Wir begleiten Sie kostenlos bis zum Ende des Verfahrens und auch noch lange danach.

Beispiel für einen Vergleich 3. Säule 3A

Weitere Details zu den Abhebungsbedingungen

Der Hauptzweck der 3A wird Ihr Rentensparen sein, allerdings gibt es Ausnahmen oder Bedingungen für den Bezug Ihrer 3. Diese Abhebungsbedingungen können daher auch Sparziele sein. Sie sind sowohl im Versicherungs- als auch im Bankwesen vertreten.

Ihre Immobilie. Ist das nicht auch eines der Ziele des Lebens? Eigenes Wohneigentum zu erwerben gehört daher zu den ersten Voraussetzungen für den Rückzug. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um eine Hauptwohnung handelt, in der Sie wohnen werden. Hier ist also eine der Bedingungen für den Rückzug, aber es ist nicht die einzige, lassen Sie uns die anderen fünf entdecken.

Dies kann auch ein weiteres wichtiges Lebensziel sein. Die Selbstständigkeit ermöglicht es auch, die dritte Säule zu nutzen und somit zu beziehen. Dies muss jedoch mit dem Status eines Selbstständigen im Sinne der AHV geschehen und nicht nur, um in ein Unternehmen zu investieren. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie ein Jahr nach Erhalt des Status Zeit, um Ihr 3A zurückzuziehen.

Wenn Sie die Schweiz verlassen und ins Ausland ziehen, können Sie Ihr 3A ohne weitere Einschränkungen beziehen. Es ist lediglich erforderlich, dass Sie die Schweiz zum Zeitpunkt der Abhebung endgültig verlassen. Sie haben natürlich immer das Recht, später in die Schweiz zurückzukehren.

Vorsorge bedeutet auch, dass man sich im Falle einer schweren Invalidität finanziell absichert. Die Tatsache, dass man zu 100% IV-versichert ist, ermöglicht es also, sein Guthaben aus der dritten Säule zu beziehen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Vorsicht ist jedoch geboten, da einige 3As einen Invaliditäts- und Todesfallschutz bieten und Sie durch das Abheben Ihres Guthabens diesen Schutz verlieren würden.

Sie können Ihr 3A maximal 5 Jahre vor dem gesetzlichen Rentenalter beziehen. Dieser liegt nun für Männer und Frauen bei 65 Jahren, sodass Sie Ihr Kapital bereits mit 60 Jahren abheben können. Das gesetzliche Rentenalter wird sich möglicherweise noch ändern, in diesem Fall würde sich auch dieser mögliche Zeitpunkt für den Rücktritt ändern. Sie wird immer der gesetzlichen Rente folgen, minus fünf Jahre.

Diese weniger bekannte Möglichkeit kann sich als interessant erweisen, wenn Sie Ihre Rente aus der zweiten Säule erhöhen möchten. Voraussetzung ist allerdings, dass innerhalb Ihrer 2. Säule noch Einkäufe (verfügbares Sparkapital) möglich sind.

Die drei Arten von Lösungen der dritten Säule

Traditionell

Anteil der risikobehafteten Rendite

Garantierter Anteil

Stärken und Schwächen

  • 100% sicher, kein Verlustrisiko
  • Überschüsse oder Zinsen, die dem garantierten Kapital hinzugefügt werden
  • Geringer Ertrag 

Potenzielle Erträge

  • Bank: gespartes Kapital + 0% bis 1,5%.
  • Versicherung: Kapital in Garantie + 1,5% bis 2%

Gemischt

Anteil der risikobehafteten Rendite

Garantierter Anteil

Stärken und Schwächen

  • Möglichkeit, ein garantiertes Minimum zwischen 10% und 80% festzulegen
  • Hohe Erträge
  • Innovative und dynamische Lösung
  • Ausschließlichkeit der Versicherungen

Potenzielle Erträge

  • 3% bis 8%

100% Investmentfonds

Anteil der risikobehafteten Rendite

Garantierter Anteil

Stärken und Schwächen

  • Sehr hohes Ertragspotenzial
  • Große Auswahl an Fonds und Anlagethemen
  • Hohes Risiko, da nichts gesichert ist

Potenzielle Erträge

  • 4% bis 10%
  • Negative Renditen möglich

Ist die dritte Säule 3A für Aufenthaltsgenehmigungen möglich?

Für Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz und für Grenzgänger ist es möglich, eine 3. Säule 3A abzuschließen, allerdings unter bestimmten Bedingungen. Finden wir heraus, welche :

Die Form der Aufenthaltserlaubnis wird nur je nach Gesellschaft oder Bank einen Einfluss haben. Es wird möglich sein, eine 3. Säule 3A abzuschließen, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Ab 2021 wird es, um sein 3A abziehen zu können, obwohl Sie quellenbesteuert sind, nicht mehr möglich sein, eine einfache Berichtigung vorzunehmen, wie es bisher der Fall war.

Ab 2021 müssen Sie nun eine gewöhnliche Erklärung abgeben, d. h. wie eine Person mit Schweizer Staatsangehörigkeit. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf Ihre Steuern, da Sie anstelle von Pauschalabzügen Ihre tatsächlichen Kosten abziehen müssen. Dieser Wechsel kann für Sie finanziell interessant sein, muss es aber nicht immer. Es ist daher ratsam, eine Simulation durchzuführen, bevor Sie diese Änderung beantragen, da sie endgültig ist.

Um dazu berechtigt zu sein, müssen außerdem mindestens 90 % Ihres Einkommens aus der Schweiz stammen. Achtung: Wenn Sie den Antrag einmal gestellt haben, ist er obligatorisch, solange Sie Ihre Aufenthaltsgenehmigung haben.

Im Fall von Grenzgängern hören wir, dass viele falsche Informationen im Umlauf sind. Denn während viele Schweizer Versicherer aufgehört haben, Grenzgängern eine dritte Säule anzubieten, ist dies nicht bei allen Gesellschaften oder sogar Banken der Fall. Die Bedingungen haben sich jedoch geändert und es ist nun zwingend erforderlich, einen Quasi-Ansässigen-Antrag zu stellen, d. h. einen gewöhnlichen Antrag wie eine Schweizer Person, um seine dritte Säule 3A absetzen zu können. Wir haben eine Fachseite über die dritte Säule 3A Grenzgänger. Die Bedingungen für einen Quasi-Ansässigen sind ebenfalls geregelt. Denn man muss 90% seines steuerpflichtigen Einkommens aus der Schweiz beziehen.

Weitere Details zur Besteuerung der 3. Säule 3A

Oben haben wir gesehen, dass der maximal abzugsfähige Betrag pro Jahr und angestellter Person CHF 7’056 und für eine selbstständige Person CHF 35’280 beträgt. Aber wie wirkt sich dieser gesparte Betrag tatsächlich auf Ihre Steuern aus?

Ob bei einer Bank oder einer Versicherung, die in Ihrem 3A angelegte Summe wird Ihr zu versteuerndes Einkommen verringern. Im Durchschnitt werden 30% des gesparten Betrags bei den Steuern eingespart, was CHF 2.116 pro Jahr entsprechen würde. Aber je höher Ihr steuerpflichtiges Einkommen ist, desto höher ist dieser Betrag, und er kann manchmal bis zu CHF 2’900 pro Jahr betragen.

Außerdem werden während der gesamten Laufzeit der dritten Säule 3A die angesammelten Ersparnisse nicht auf das Vermögen besteuert und auch die Gewinne werden nicht besteuert. Es handelt sich also um ein sehr mächtiges Steuerinstrument.

Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass Ihnen eine einmalige Steuer auf das erhaltene Kapital in Rechnung gestellt wird, wenn Sie Ihre dritte Säule abheben. Diese Steuer beträgt etwa 4% bis 10% und hängt von Ihrem Wohnsitz und der erhaltenen Summe ab. Natürlich liegt dieser Betrag weit unter den Einsparungen, die Jahr für Jahr erzielt werden, und es ist sogar möglich, ihn zu optimieren.

Weitere Informationen über die Besteuerung der dritten Säule 3B, die in Genf und Freiburg ebenfalls abzugsfähig ist

Wer erbt meine 3. Säule 3A im Falle meines Todes?

Da der Bund uns erhebliche Steuerersparnisse gewährt, legt er auch den gesetzlichen Rahmen für eine 3A im Todesfall und damit für den Nachlass fest. Hier sind die Details der Begünstigungsklausel.

Seien wir positiv und gehen wir davon aus, dass Sie gesund und munter in den Ruhestand gehen und von Ihren Ersparnissen profitieren werden. Im Falle Ihres Lebens sind Sie also selbstverständlich der/die Besitzer/in Ihres 3A-Sparguthabens.

Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft (gleichgeschlechtlich) leben, ist Ihr Ehepartner/Ihre Ehepartnerin die erste begünstigte Person.

Direkte Nachkommen, wie z. B. Ihre Kinder, sind im Todesfall die nächsten versicherten Personen.
Es gibt jedoch noch andere Personen, die ebenso wie Ihre Nachkommen begünstigt werden können:

– Personen, für die Sie zum Zeitpunkt des Todes unterhaltspflichtig waren (zu mindestens 50%).
– Ihre Partnerin/Ihr Partner, mit der/dem Sie ein gemeinsames Kind hatten.
– Ihre Lebensgefährtin/Ihr Lebensgefährte, mit der/dem Sie mindestens fünf Jahre lang ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt haben.

Danach folgen die Eltern mit dem gleichen Prozentsatz. 

Dann die Geschwister zu gleichen %.

Und nicht zuletzt die anderen Erben.

Es ist interessant zu wissen, dass die ersten beiden Ebenen („Ehegatten und eingetragene Partner“ und „direkte Nachkommen“) nicht geändert oder entfernt werden können. Die letzten drei hingegen können beliebig umsortiert und frei verändert werden. Sie könnten also die anderen Erben in den Vordergrund stellen und somit die begünstigte(n) Person(en) im Todesfall frei wählen.

Diese Klauseln können auch nachträglich und jederzeit geändert werden.

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