Was ist eine 3. Säule 3A?
Die dritte Säule 3A ist eine sehr einfache Vorsorgelösung, bei der Geld (zwischen CHF 100.- und CHF 604.- pro Monat) für den Ruhestand oder Vorruhestand, für den Kauf eines Eigenheims oder für die Selbstständigkeit angespart wird. Es wird entweder bei einer Bank oder einer Versicherung abgeschlossen, und beide haben ihre Vorteile.
Was macht die 3. Säule 3A so attraktiv? (66% der Erwerbstätigen besitzen sie)
Der Hauptvorteil der dritten Säule 3A ist, dass das Geld, das Sie auf diese Weise zurücklegen, von der Steuer abgesetzt werden kann. Sie können also maximal CHF 7’258.- / Jahr abziehen, wenn Sie angestellt sind, oder CHF 36’288.- / Jahr, wenn Sie selbstständig sind.
Im Durchschnitt erhält ein Rentner in der Schweiz nur zwischen 50% und 60% seines letzten Einkommens, was uns dazu veranlasst, für zusätzliche Ersparnisse zu sorgen, wenn wir unseren Lebensstandard im Ruhestand nicht senken wollen. Dies gilt umso mehr, als wir immer länger leben.
Wenn du deine 3. Säule-Lösung gut wählst, kannst du für dein zurückgelegtes Geld ausgezeichnete jährliche Renditen erzielen. Was, im Laufe der Jahre einen exponentiellen Gewinn für Ihre Ersparnisse darstellt.
Was sind die Vorteile der 3. Säule 3A in der Bank?
Der Hauptvorteil der Bank ist, dass du jedes Jahr den Betrag, den du zurücklegen möchtest, selbst wählst, je nachdem, was du in dem Jahr zur Verfügung hast, und dir somit große Freiheit lässt.
Bei einer Bank hat es keine negativen Auswirkungen, wenn Sie Ihre dritte Säule 3A nach nur wenigen Jahren abheben, da es weder eine Verpflichtung zur Höhe des Betrags noch eine Garantie gibt (natürlich müssen Sie die Abhebungsbedingungen erfüllen, um das Geld abheben zu können).
Empfohlen für: instabile oder unsichere finanzielle Situationen und für die dritte Säule mit einer Spardauer von weniger als 10 Jahren.
Welche Vorteile bietet die 3. Säule 3A in der Versicherung?
Bei einer Versicherung verpflichten Sie sich zu einem festen monatlichen oder jährlichen Betrag.
Dadurch erhalten Sie eine Vertragsgarantie. des Mindestbetrags, den Sie erhalten, wenn Sie Ihre dritte Säule abheben. Dieser Betrag wird auch im Falle katastrophaler Finanzmärkte oder eines Konkurses des Unternehmens garantiert. Sie können auch auf diese Garantie verzichten, um die potenzielle Rendite zu erhöhen und das Risiko zu akzeptieren.
Die Versicherungen bieten Ihnen eine Lebensversicherung die an Ihre dritte Säule gebunden ist. Damit können Sie natürlich Ihrer Familie auch im Todesfall finanzielle Sicherheit bieten, aber auch die Banken bei einem geplanten gemeinsamen Immobilienkauf beruhigen.
Die Versicherungen bieten Ihnen auch eine Befreiung von der Prämienzahlung im Falle einer Arbeitsunfähigkeit an. Diese schützt Sie vor einem gesundheitlichen Vorfall, der Sie am Arbeiten hindert, und sorgt dafür, dass Ihre dritte Säule in einem solchen Fall bis zur Pensionierung (oder Genesung) „kostenlos“ weiter gefüllt wird.
Sie können Ihre Lösung auch um eine Rente (in der Regel zwischen 10.000 und 30.000 CHF pro Jahr) erweitern, die Sie erhalten würden, wenn Sie Ihren Beruf aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr ausüben könnten, und die die AHV ergänzen und deren Lücken schließen würde.
Bei Versicherungen kann das Geld aufgrund der Verpflichtung, die Sie mit dem Versicherer eingehen, effizienter auf lange Sicht investiert werden .
Dies hat zur Folge, dass Versicherungslösungen nach etwa 15 Jahren höhere Renditen als die der Banken aufweisen, selbst im Vergleich zu deren riskantesten Lösungen.
Empfohlen für: stabile finanzielle Situationen und die dritte Säule mit einer Spardauer von 15 Jahren oder mehr.
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Weitere Details zu den Abhebungsbedingungen
Der Hauptzweck der 3A wird Ihr Rentensparen sein, allerdings gibt es Ausnahmen oder Bedingungen für den Bezug Ihrer 3. Diese Abhebungsbedingungen können daher auch Sparziele sein. Sie sind sowohl im Versicherungs- als auch im Bankwesen vertreten.
Ihre Immobilie. Ist das nicht auch eines der Ziele des Lebens? Eigenes Wohneigentum zu erwerben gehört daher zu den ersten Voraussetzungen für den Rückzug. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um eine Hauptwohnung handelt, in der Sie wohnen werden. Hier ist also eine der Bedingungen für den Rückzug, aber es ist nicht die einzige, lassen Sie uns die anderen fünf entdecken.
Dies kann auch ein weiteres wichtiges Lebensziel sein. Die Selbstständigkeit ermöglicht es auch, die dritte Säule zu nutzen und somit zu beziehen. Dies muss jedoch mit dem Status eines Selbstständigen im Sinne der AHV geschehen und nicht nur, um in ein Unternehmen zu investieren. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie ein Jahr nach Erhalt des Status Zeit, um Ihr 3A zurückzuziehen.
Wenn Sie die Schweiz verlassen und ins Ausland ziehen, können Sie Ihr 3A ohne weitere Einschränkungen beziehen. Es ist lediglich erforderlich, dass Sie die Schweiz zum Zeitpunkt der Abhebung endgültig verlassen. Sie haben natürlich immer das Recht, später in die Schweiz zurückzukehren.
Vorsorge bedeutet auch, dass man sich im Falle einer schweren Invalidität finanziell absichert. Die Tatsache, dass man zu 100% IV-versichert ist, ermöglicht es also, sein Guthaben aus der dritten Säule zu beziehen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Vorsicht ist jedoch geboten, da einige 3As einen Invaliditäts- und Todesfallschutz bieten und Sie durch das Abheben Ihres Guthabens diesen Schutz verlieren würden.
Sie können Ihr 3A maximal 5 Jahre vor dem gesetzlichen Rentenalter beziehen. Dieser liegt nun für Männer und Frauen bei 65 Jahren, sodass Sie Ihr Kapital bereits mit 60 Jahren abheben können. Das gesetzliche Rentenalter wird sich möglicherweise noch ändern, in diesem Fall würde sich auch dieser mögliche Zeitpunkt für den Rücktritt ändern. Sie wird immer der gesetzlichen Rente folgen, minus fünf Jahre.
Diese weniger bekannte Möglichkeit kann sich als interessant erweisen, wenn Sie Ihre Rente aus der zweiten Säule erhöhen möchten. Voraussetzung ist allerdings, dass innerhalb Ihrer 2. Säule noch Einkäufe (verfügbares Sparkapital) möglich sind.
Die drei Arten von Lösungen der dritten Säule
Traditionell
Anteil der risikobehafteten Rendite
Garantierter Anteil
Stärken und Schwächen
- 100% sicher, kein Verlustrisiko
- Überschüsse oder Zinsen, die dem garantierten Kapital hinzugefügt werden
- Geringer Ertrag
Potenzielle Erträge
- Bank: gespartes Kapital + 0% bis 1,5%.
- Versicherung: Kapital in Garantie + 1,5% bis 2%
Gemischt
Anteil der risikobehafteten Rendite
Garantierter Anteil
Stärken und Schwächen
- Möglichkeit, ein garantiertes Minimum zwischen 10% und 80% festzulegen
- Hohe Erträge
- Innovative und dynamische Lösung
- Ausschließlichkeit der Versicherungen
Potenzielle Erträge
- 3% bis 8%
100% Investmentfonds
Anteil der risikobehafteten Rendite
Garantierter Anteil
Stärken und Schwächen
- Sehr hohes Ertragspotenzial
- Große Auswahl an Fonds und Anlagethemen
- Hohes Risiko, da nichts gesichert ist
Potenzielle Erträge
- 4% bis 10%
- Negative Renditen möglich
Ist die dritte Säule 3A für Aufenthaltsgenehmigungen möglich?
Für Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz und für Grenzgänger ist es möglich, eine 3. Säule 3A abzuschließen, allerdings unter bestimmten Bedingungen. Finden wir heraus, welche :
Die Form der Aufenthaltserlaubnis wird nur je nach Gesellschaft oder Bank einen Einfluss haben. Es wird möglich sein, eine 3. Säule 3A abzuschließen, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Ab 2021 wird es, um sein 3A abziehen zu können, obwohl Sie quellenbesteuert sind, nicht mehr möglich sein, eine einfache Berichtigung vorzunehmen, wie es bisher der Fall war.
Ab 2021 müssen Sie nun eine gewöhnliche Erklärung abgeben, d. h. wie eine Person mit Schweizer Staatsangehörigkeit. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf Ihre Steuern, da Sie anstelle von Pauschalabzügen Ihre tatsächlichen Kosten abziehen müssen. Dieser Wechsel kann für Sie finanziell interessant sein, muss es aber nicht immer. Es ist daher ratsam, eine Simulation durchzuführen, bevor Sie diese Änderung beantragen, da sie endgültig ist.
Um dazu berechtigt zu sein, müssen außerdem mindestens 90 % Ihres Einkommens aus der Schweiz stammen. Achtung: Wenn Sie den Antrag einmal gestellt haben, ist er obligatorisch, solange Sie Ihre Aufenthaltsgenehmigung haben.
Im Fall von Grenzgängern hören wir, dass viele falsche Informationen im Umlauf sind. Denn während viele Schweizer Versicherer aufgehört haben, Grenzgängern eine dritte Säule anzubieten, ist dies nicht bei allen Gesellschaften oder sogar Banken der Fall. Die Bedingungen haben sich jedoch geändert und es ist nun zwingend erforderlich, einen Quasi-Ansässigen-Antrag zu stellen, d. h. einen gewöhnlichen Antrag wie eine Schweizer Person, um seine dritte Säule 3A absetzen zu können. Wir haben eine Fachseite über die dritte Säule 3A Grenzgänger. Die Bedingungen für einen Quasi-Ansässigen sind ebenfalls geregelt. Denn man muss 90% seines steuerpflichtigen Einkommens aus der Schweiz beziehen.
Weitere Details zur Besteuerung der 3. Säule 3A
Oben haben wir gesehen, dass der maximal abzugsfähige Betrag pro Jahr und angestellter Person CHF 7’056 und für eine selbstständige Person CHF 35’280 beträgt. Aber wie wirkt sich dieser gesparte Betrag tatsächlich auf Ihre Steuern aus?
Ob bei einer Bank oder einer Versicherung, die in Ihrem 3A angelegte Summe wird Ihr zu versteuerndes Einkommen verringern. Im Durchschnitt werden 30% des gesparten Betrags bei den Steuern eingespart, was CHF 2.116 pro Jahr entsprechen würde. Aber je höher Ihr steuerpflichtiges Einkommen ist, desto höher ist dieser Betrag, und er kann manchmal bis zu CHF 2’900 pro Jahr betragen.
Außerdem werden während der gesamten Laufzeit der dritten Säule 3A die angesammelten Ersparnisse nicht auf das Vermögen besteuert und auch die Gewinne werden nicht besteuert. Es handelt sich also um ein sehr mächtiges Steuerinstrument.
Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass Ihnen eine einmalige Steuer auf das erhaltene Kapital in Rechnung gestellt wird, wenn Sie Ihre dritte Säule abheben. Diese Steuer beträgt etwa 4% bis 10% und hängt von Ihrem Wohnsitz und der erhaltenen Summe ab. Natürlich liegt dieser Betrag weit unter den Einsparungen, die Jahr für Jahr erzielt werden, und es ist sogar möglich, ihn zu optimieren.
Wer erbt meine 3. Säule 3A im Falle meines Todes?
Da der Bund uns erhebliche Steuerersparnisse gewährt, legt er auch den gesetzlichen Rahmen für eine 3A im Todesfall und damit für den Nachlass fest. Hier sind die Details der Begünstigungsklausel.
Seien wir positiv und gehen wir davon aus, dass Sie gesund und munter in den Ruhestand gehen und von Ihren Ersparnissen profitieren werden. Im Falle Ihres Lebens sind Sie also selbstverständlich der/die Besitzer/in Ihres 3A-Sparguthabens.
Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft (gleichgeschlechtlich) leben, ist Ihr Ehepartner/Ihre Ehepartnerin die erste begünstigte Person.
Direkte Nachkommen, wie z. B. Ihre Kinder, sind im Todesfall die nächsten versicherten Personen.
Es gibt jedoch noch andere Personen, die ebenso wie Ihre Nachkommen begünstigt werden können:
– Personen, für die Sie zum Zeitpunkt des Todes unterhaltspflichtig waren (zu mindestens 50%).
– Ihre Partnerin/Ihr Partner, mit der/dem Sie ein gemeinsames Kind hatten.
– Ihre Lebensgefährtin/Ihr Lebensgefährte, mit der/dem Sie mindestens fünf Jahre lang ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt haben.
Danach folgen die Eltern mit dem gleichen Prozentsatz.
Dann die Geschwister zu gleichen %.
Und nicht zuletzt die anderen Erben.
Es ist interessant zu wissen, dass die ersten beiden Ebenen („Ehegatten und eingetragene Partner“ und „direkte Nachkommen“) nicht geändert oder entfernt werden können. Die letzten drei hingegen können beliebig umsortiert und frei verändert werden. Sie könnten also die anderen Erben in den Vordergrund stellen und somit die begünstigte(n) Person(en) im Todesfall frei wählen.
Diese Klauseln können auch nachträglich und jederzeit geändert werden.