Die Unfallversicherung

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LAA & LAAC

Die Unfallversicherung

Die obligatorische Unfallversicherung ermöglicht es, Arbeitnehmer gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle zu versichern (ab 8 Stunden Arbeit pro Woche beim selben Arbeitgeber), sowie Selbstständige auf freiwilliger Basis, nach einer Wartezeit von 3 Tagen.

Der maximal versicherte Lohn im UVG beträgt CHF 148’200.-.

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Die Unfallversicherung UVG

Die obligatorische Unfallversicherung ermöglicht es, Arbeitnehmer für Berufs- und Nichtberufsunfälle (ab 8 Stunden Arbeit pro Woche beim selben Arbeitgeber) zu versichern, sowie Selbstständige auf freiwilliger Basis, nach einer Wartezeit von 3 Tagen.

Der maximal versicherte Lohn beträgt CHF 148’200.

Ambulante Behandlungen, Medikamente und Pflegeleistungen werden vom UVG übernommen.

Bei Arbeitsunfähigkeit infolge eines Unfalls deckt das UVG den Lohn bis zu 80% des letzten kurzfristigen Einkommens und bis zu 90% des letzten langfristigen Einkommens.

Leistungen im Todesfall

Bei Tod infolge eines Unfalls zahlt das UVG den Hinterbliebenen eine Rente von :

  • 40% des versicherten Lohns für den Ehepartner
  • 15% für Waisen (25% für Vollwaisen).
  • Maximal 70% für alle Hinterbliebenen.
  • Wenn eine AHV- oder IV-Rente gezahlt wird, ist eine Zusatzrente von bis zu 90% des letzten Einkommens versichert.

Die Unfallzusatzversicherung UVG-C

Mit einer Unfallzusatzversicherung kann man das abdecken, was das UVG nicht übernimmt.

Ob Spitalaufenthalt in der halbprivaten oder privaten Abteilung oder Naturheilkunde – das UVG-C ist eine wichtige Ergänzung zu Ihren Bedürfnissen.

Dieser Zusatz ermöglicht es auch, eine Wartezeit von drei Tagen abzudecken und in den ersten zwei Tagen eine Entschädigung zu zahlen und die restlichen 20% des versicherten Lohns abzudecken.

Ebenfalls versichert sind Löhne, die die Schwelle von CHF 148.200 übersteigen, und es können Todesfall- oder Invaliditätskapitalien hinzugefügt werden.